JAGDHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
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JAGDHAFTPFLICHT WISSEN MÜSSEN
Laut einer Regelung des Jagdgesetzes ist der Jäger für durch ihn verursachte Schäden verantwortlich und haftet für diese in vollem Umfang. Durch den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung können sich Jäger jedoch vor hohen Schadensersatzansprüchen absichern. Zugleich ist die Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger in Deutschland ohnehin eine Pflichtversicherung. Diese Pflicht betrifft allerdings nicht nur Jäger, sondern ebenso ehemalige Jäger, welche die Jagdwaffe noch im Besitz halten möchten. Ohne diese Versicherung müssten die Waffen abgegeben werden. Dabei bietet eine Jagdhaftpflichtversicherung nicht nur für Jäger einen umfassenden Versicherungsschutz an, sondern ebenso für Jagdpächter und Jagdveranstalter, Förster und Forstbeamte, Jagdfalkner und Jagdaufseher.
Welchen Schutz bietet eine Jagdschutzversicherung?
Der Versicherungsumfang einer Jagdhaftpflichtversicherung unterscheidet sich je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif voneinander. Allerdings gilt es Mindestdeckungssummen zu beachten. Diese liegen für Sachschäden bei 50.000 Euro und betragen 500.000 Euro Personenschäden. Allerdings sehen viele Tarife deutlich höhere Versicherungssummen vor, die nicht selten zwischen 5 und 50 Millionen Euro liegen. Zudem lassen sich auch Vermögensschäden mitversichern. Allerdings sind in diesem Bereich deutlich niedrigere Deckungssummen üblich.
Wann muss ich die Nachweispflicht der Jagdhaftpflichtversicherung erbringen?
Bereits mit der Beantragung eines Jagdscheins muss eine Jagdhaftpflichtversicherung vorliegen. Das Führen von Waffen und das Schießen ist eine potenzielle Gefahr, wodurch Schäden auch bei entsprechender Sachkenntnis und Erfahrung nicht ausgeschlossen werden können. Der Nachweis über den Abschluss einer speziellen Jagdhaftpflichtversicherung ist bei der Beantragung anhand der Versicherungszusage zu erbringen.
Die abgeschlossene Versicherung muss sich mindestens über den gesamten Zeitraum erstrecken, in dem der Jagdschein gültig sein wird. Dieser Zeitraum kann gemäß der Gültigkeit von Tages- und Jahres-Jagdscheinen zwischen zwei Wochen bis hin zu drei Jahren liegen – Personenschäden von mindestens 7,5 Millionen Euro – Sachschäden von mindestens 1,12 Millionen Euro – Vermögenschäden von mindestens 0,05 Millionen Euro. Mit dem Vergleichsrechner der GKM AG finden Sie günstige Jagdhaftpflichtversicherungen, die genau zu Ihren Anforderungen passen. Schnell, kostenfrei und unverbindlich.
Die abgeschlossene Versicherung muss sich mindestens über den gesamten Zeitraum erstrecken, in dem der Jagdschein gültig sein wird. Dieser Zeitraum kann gemäß der Gültigkeit von Tages- und Jahres-Jagdscheinen zwischen zwei Wochen bis hin zu drei Jahren liegen – Personenschäden von mindestens 7,5 Millionen Euro – Sachschäden von mindestens 1,12 Millionen Euro – Vermögenschäden von mindestens 0,05 Millionen Euro. Mit dem Vergleichsrechner der GKM AG finden Sie günstige Jagdhaftpflichtversicherungen, die genau zu Ihren Anforderungen passen. Schnell, kostenfrei und unverbindlich.
Kann ich meine Jagdtiere mitversichern?
Neben dem Besitz und der Nutzung von Waffen ist auch das Führen von Beizvögeln oder Jagdhunden mit einem Risiko behaftet. Diese und andere Tiere lassen sich je nach Versicherung auch außerhalb von Jagdzeiten absichern. Dadurch müssen Versicherte bei entsprechender Tarifgestaltung keine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Allerdings wird der Versicherungsschutz auf ein bis zwei Hunde begrenzt. Kommt es bei einer Schießaufsicht zu Haftpflichtschäden, dann sind diese bei den meisten Tarifen nicht mitversichert, sodass bei entsprechender Tätigkeit auf eine Deckung geachtet werden sollte. Zudem zählt zum Versicherungsumfang in der Regel auch die Schadensabwehr bei unberechtigten Ansprüchen. Dies umfasst die Kosten für den Rechtsstreit, vor allem die Anwalts- und Prozesskosten.
Allerdings wird der Versicherungsschutz auf ein bis zwei Hunde begrenzt. Kommt es bei einer Schießaufsicht zu Haftpflichtschäden, dann sind diese bei den meisten Tarifen nicht mitversichert, sodass bei entsprechender Tätigkeit auf eine Deckung geachtet werden sollte. Zudem zählt zum Versicherungsumfang in der Regel auch die Schadensabwehr bei unberechtigten Ansprüchen. Dies umfasst die Kosten für den Rechtsstreit, vor allem die Anwalts- und Prozesskosten.
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