KFZ-VERSICHERUNGEN IM VERGLEICH

ALLES, WAS SIE ZUM THEMA

KFZ-VERSICHERUNG WISSEN MÜSSEN

Erfahren Sie mit der GKM AG welche Versicherung die richtige für Sie ist. Wir verhelfen Ihnen zu maßgeschneiderten Angeboten, die all Ihre Anforderungen und Wünsche erfüllen.

Was schützt die KFZ-Haftpflichtversicherung?

Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine sogenannte Pflichtversicherung, die jeder Fahrzeugbesitzer haben muss. Ohne diese können Fahrzeughalter ihr Fahrzeug weder anmelden noch mit diesen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sollten Sie einen Verkehrsunfall verursachen, so übernimmt die KFZ-Haftpflicht die Kosten für entstandene Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden von Dritten. Die Angebote der Versicherer können sich hier in Preis und Leistung deutlich unterscheiden. Diese Deckungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen von jedem KFZ-Versicherungsanbieter angeboten werden:

Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine sogenannte Pflichtversicherung, die jeder Fahrzeugbesitzer haben muss. Ohne diese können Fahrzeughalter ihr Fahrzeug weder anmelden noch mit diesen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sollten Sie einen Verkehrsunfall verursachen, so übernimmt die KFZ-Haftpflicht die Kosten für entstandene Personen und Sachschäden und Vermögensschäden von Dritten. Die Angebote der Versicherer können sich hier in Preis und Leistung deutlich unterscheiden. Diese Deckungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen von jedem KFZ-Versicherungsanbieter angeboten werden:

Welche Kosten deckt eine Teilkaskoversicherung ab?

Die Teilkaskoversicherung ist ein erweiterter Schutz für Ihre KFZ-Versicherung. Sie deckt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, die zum Beispiel durch Steinschlag, Wildunfälle, Hagelkörner, Feuer oder Diebstahl entstanden sind. Dabei ist zu beachten, welche Schäden in welcher Höhe von Ihrer KFZ-Versicherung übernommen werden. Eine Teilkaskoversicherung empfehlen wir immer.

Schäden an der Windschutzscheibe, die zum Beispiel durch Steinschläge verursacht werden, können schnell mal über 800 Euro kosten. Ohne eine Teilkaskoversicherung würden Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Bei dem Vergleichsrechner der GKM AG finden Sie eine genaue Auflistung der Tarifdetails und können so in nur wenigen Klicks den Teilkaskotarif für Ihre individuellen Anforderungen ermitteln.

Welchen Schaden deckt eine Vollkaskoversicherung ab?

Die Vollkaskoversicherung bietet ähnlichen wie die Teilkaskoversicherung einen erweiterten Schutz, wenn es um Schäden am eigenen Fahrzeug geht. Dabei greift der Schutz der Vollkaskoversicherung noch bei weiteren Schadensfällen wie zum Beispiel bei Unfällen mit Fahrerflucht, und sie bietet einen zusätzlichen Schutz bei Schäden durch Vandalismus oder bei eigens verursachten Schäden an.

Ob sich eine Vollkaskoversicherung lohnt, richtet sich nach dem Wert des Fahrzeuges. Bei kreditfinanzierten- oder Leasingfahrzeugen gibt die Bank oder das Autohaus meistens vor, dass das Fahrzeug Vollkasko versichert werden muss, da man dort die sogenannte GAP Deckung miteingeschlossen hat. Die GAP Deckung kommt für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung auf. Im Schadensfall erhalten Sie in der Regel den Zeitwert des Autos zurückerstattet. Die Höhe der ausgezahlten Summe richtet sich nach dem Alter und dem Zustands des beschädigten Fahrzeuges.

Bei Fahrzeugen, die nicht älter als 24 Monate sind, wird im Falle eines Totalschadens der Neuwert erstattet. Wie auch bei der Teilkaskoversicherung unterscheiden sich die Leistungspakete und Kosten für eine Vollkaskoversicherung je nach Anbieter. Vergewissern Sie sich daher im Vorfeld, ob Ihre Versicherung nicht nur die günstigste, sondern auch die beste auf dem Markt ist. Sollten Sie trotz des simplen Aufbaus des Vergleichsrechners noch Fragen zu den jeweiligen Versicherungen haben, steht Ihnen einer unserer kompetenten Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite.

DIE HÄUFIGST GESTELLTEN FRAGEN ZUR KFZ-VERSICHERUNG

Sie können Ihre KFZ-Versicherung immer zum Vertragsende kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen kompletten Monat. Die meisten Verträge enden zum Jahresende am 31. Dezember. Trifft dies für Ihren Vertrag zu, muss das Kündigungsschreiben spätestens am Stichtag, dem 30. November dem KFZ-Versicherer vorliegen. In zwei Fällen können Sie außerdem den Vertrag per Sonderkündigungsrecht kündigen: Beitragserhöhung, Unfall/Schaden. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von einem Monat. Zusätzlich muss der konkrete Kündigungsgrund genannt werden.
Zu einem anderen KFZ-Versicherer können Sie nach Ablauf Ihrer aktuellen Police wechseln, nach einer Beitragserhöhung sowie nach einem vom Versicherer regulierten Schaden. Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie Ihren KFZ-Versicherer frei wählen. Bei der Beendigung der laufenden KFZ-Versicherung müssen Sie nur die Kündigungsfrist von 1 Monat beachten.
Eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt es jeweils getrennt bei der KFZ-Haftpflicht und bei der Vollkasko. SF-Klassen senken die Kosten Ihrer KFZ-Versicherung. Nach jedem unfallfreien Versicherungsjahr bekommen Sie eine bessere Schadenfreiheitsklasse. Ihre SF-Klasse steht in der aktuellen Beitragsrechnung. Beispiel: Sie fahren 10 Jahre unfallfrei, dann sind Sie in der SF-Klasse 10. Ihre SF-Klasse verfällt nicht. Sobald Sie wieder einen Wagen zulassen, berücksichtigen die meisten KFZ-Versicherer Ihre letzte Einstufung.
Die eVB-Nummer erhalten Sie, wenn Sie für den betreffenden PKW eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Beim Antrag müssen Sie den genauen Fahrzeugtypen angeben.
Die Anmeldung eines Autos kostet etwa 27 Euro an Gebühren (plus Kennzeichen, falls benötigt). Für 10-20 Euro zusätzlich können Sie sich eine Kennzeichen-Kombination aussuchen. Ein Auto können Sie nur bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle anmelden. Dazu muss der PKW verkehrssicher sein. Bei Neuwagen ist dies automatisch der Fall. Bei Gebrauchtwagen, die älter als 3 Jahre sind, brauchen Sie eine gültige Hauptuntersuchung (HU) als Nachweis. Bei der Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Nachweis des Versicherungsschutzes für den PKW (eVB-Nummer), Zulassungsbescheinigung Teil 2, bei Gebrauchtwagen auch Teil 1, SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer.
Beim Abmelden eines Autos müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Halters, Kennzeichen Zulassungsbescheinigung Teil I und II.

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