KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNGEN IM VERGLEICH
- Für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Ab Tag 1 der Arbeitsunfähigkeit
ALLES, WAS SIE ZUM THEMA
KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNG WISSEN MÜSSEN
Langwierige Krankheiten und eine daraus folgende Arbeitsunfähigkeit schränken Ihren Lebensstandard ein und ziehen große Einkommensverluste mit sich. Durch eine Erkrankung können sich Ihre regulären Einnahmen vorübergehend verringern oder komplett wegfallen. Eine Krankentagegeldversicherung der GKM AG kann für Freiberufler und Selbstständige ebenso wie für angestellte Arbeitnehmer eine Absicherung dieses finanziellen Risikos darstellen.
Was ist die Krankentagegeldversicherung?
Das Krankentagegeld wird meist als Bestandsteil einer Krankenzusatzversicherung vereinbart. Dabei ist das Tagegeld ein Baustein neben dem Zusatzschutz im Krankenhaus, für ambulante Behandlung sowie für Zahnbehandlungen und -ersatz. Den Schutz einer Zusatzversicherung können Sie individuell festlegen. So ist es möglich, die Bereiche einzeln oder in ganzen Paketen abzuschließen oder auf den Zusatzschutz in einzelnen Bereichen zu verzichten. Die Krankentagegeldversicherung dient der finanziellen Absicherung bei langfristigen Erkrankungen. Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler stellt diese Versicherung eine sinnvolle Möglichkeit dar, sich vor einem Verdienstausfall zu schützen.
Welche Vorteile bringt die Krankentagegeldversicherung für Selbstständige?
Für Selbstständige oder Freiberufler ist die Krankentagegeldversicherung besonders sinnvoll, denn anders als angestellte Arbeitnehmer erhalten sie im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Sie haben jedoch, sofern sie freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, den Anspruch auf Krankengeld. In diesem Fall müssen Selbstständige statt des ermäßigten Beitragssatzes den regulären Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 Prozent zahlen und erhalten dadurch Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wie es auch bei Arbeitnehmern der Fall ist.
Alternativ haben Selbstständige die Möglichkeit, einen Tarif über eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Der Leistungsbeginn variiert je nach Anbieter und Vertrag. Mitunter zahlen die Versicherer schon wenige Tage nach Beginn der Krankheit, wodurch sich das Krankentagegeld auch zur Existenzsicherung einsetzen lässt. Grundsätzlich gilt allerdings, dass Tarife mit frühem Beginn der Leistung im Vergleich zu Krankentagegeldversicherung mit späterem Leistungsbeginn höhere Kosten mit sich bringen.
Alternativ haben Selbstständige die Möglichkeit, einen Tarif über eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Der Leistungsbeginn variiert je nach Anbieter und Vertrag. Mitunter zahlen die Versicherer schon wenige Tage nach Beginn der Krankheit, wodurch sich das Krankentagegeld auch zur Existenzsicherung einsetzen lässt. Grundsätzlich gilt allerdings, dass Tarife mit frühem Beginn der Leistung im Vergleich zu Krankentagegeldversicherung mit späterem Leistungsbeginn höhere Kosten mit sich bringen.
Welche Vorteile bringt die Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, erhalten in den ersten sechs Wochen der Krankheit eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Diese entspricht dem regulären Einkommen, sodass Arbeitnehmer in den ersten Wochen der Krankheit in der Regel keinen Einkommensverlust erleiden.
Ab den 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, beginnt die Auszahlung des gesetzlich festgelegten Krankengeldes durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Ab diesem Zeitpunkt sinkt Ihr gewohntes Arbeitsentgelt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, entstehende Einkommenslücken durch ein zusätzliches Krankentagegeld zu schließen. Für gesetzlich Versicherte eignet sich daher eine dementsprechende Auszahlung ab dem 43. Krankheitstag.
Ab den 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, beginnt die Auszahlung des gesetzlich festgelegten Krankengeldes durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Ab diesem Zeitpunkt sinkt Ihr gewohntes Arbeitsentgelt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, entstehende Einkommenslücken durch ein zusätzliches Krankentagegeld zu schließen. Für gesetzlich Versicherte eignet sich daher eine dementsprechende Auszahlung ab dem 43. Krankheitstag.
Was sollten Privatversicherte beachten?
Wer Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, erhält ebenfalls sechs Wochen lang ein normales Gehalt, bei längerer Krankheitsdauer aber kein Krankengeld. Aus diesem Grund ist eine Krankentagegeldversicherung für Privatversicherte nicht zu vernachlässigen. In den meisten Fällen ist ein Krankentagegeld bereits in solchen Tarifen enthalten. Wollen Sie in die private Krankenversicherung wechseln, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Höhe des Tagegeldes für die Aufrechterhaltung Ihres Lebensstandards genügt.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Die Höhe des Krankentagegelds können Sie frei vereinbaren. Je nach Versicherung und Tarif gibt es oftmals die Möglichkeit, eine Leistung bereits ab fünf oder zehn Euro je Tag zu vereinbaren. Wie viel Krankentagegeld Sie pro Tag benötigen, hängt ganz von Ihrem Versicherungsstatus und Ihrer Einkommenssituation ab. Für die genaue Berechnung der Krankentagegeldsumme können Sie gerne Kontakt zu einem unserer geschulten Experten aufnehmen. Wir beraten Sie schnell, kostenlos und unverbindlich.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR KRANKENTAGEGELD-VERSICHERUNG
Anders als das Krankengeld müssen Sie das Krankentagegeld nicht in der Steuererklärung angeben, es ist komplett von jeglicher Steuer befreit. Das gilt zwar ebenfalls für das von den gesetzlichen Kassen gezahlte Krankengeld, allerdings unterliegt dieses dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich der zu versteuernde Anteil des Einkommens.
Die Krankengeldtageversicherung leistet immer rückwirkend, das heißt Auszahlungen werden nicht für die Zukunft vorgenommen. Damit Sie das Krankentagegeld erhalten, müssen Sie Ihrer Versicherung einen Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit und eine Versichertenerklärung zukommen lassen. Ihre Arzttermine, die Sie mindestens im Abstand von 14 Tagen wahrnehmen müssen, lassen Sie sich auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigen. Die Auszahlung erfolgt bis zum letzten notwendigen Termin bei Ihrem Arzt und wird nach Ablauf einer Karenzzeit veranlasst.
Auch wenn Sie schon erkrankt sein sollten, ist der Abschluss einer Police möglich. Die Krankengeldversicherung zahlt dann allerdings nicht für den aktuellen Krankheitsfall, da es sich hier um eine Vorsorgeversicherung handelt. Während der üblichen Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsschluss haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen der Versicherung.