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Zahnbehandlungen können Ihr privates Vermögen stark belasten. Gerade intensive Wurzelbehandlungen oder hochwertige Kronen können schnell mehrere tausend Euro kosten. Eine gute Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Kosten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen oft weniger als 20 Prozent der anfallenden Behandlungskosten. Rund 1.500 Euro kosten Behandlungen bei Zahnersatz im Schnitt. Dabei muss guter Schutz nicht teuer sein. Mit einer günstigen Zahnzusatzversicherung können Sie ganz einfach Versorgungslücken zur gesetzlichen Krankenkasse schließen. Damit Sie die beste Zahnzusatzversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse finden, nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichsrechner oder kontaktieren Sie einen unserer Experten.
Welche Kosten werden bei einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt?
Welche Leistungen die Versicherung zu welchem Anteil übernimmt, hängt ganz vom gewählten Tarif ab. Eine derartige Police setzt sich für gewöhnlich aus vier Leistungsbausteinen zusammen. Sie kommt nicht nur für Zahnbehandlungen (auch mit hochwertigen Füllungsmaterialien) und Zahnersatz wie Implantate auf. Das Leistungsportfolio umfasst ebenfalls prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Behandlungen. Allerdings wird hier für gewöhnlich nur ein Anteil der Kosten übernommen. Ob die Versicherung auch für spezielle Therapien wie eine unsichtbare Zahnspange oder für die Behandlung durch einen Privatarzt aufkommt, wird in den Vertragskonditionen festgelegt.
Welche Kosten kommen bei einer Zahnzusatzversicherung auf mich zu?
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung variieren je nach Leistungsumfang. So wird zwischen Basistarifen, Komforttarifen und Premiumtarifen unterschieden.
Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Es empfiehlt sich, so früh wie möglich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen und den Leistungskatalog je nach Alter regelmäßig anzupassen. So ist bei jungen Menschen ein kompletter Schutz in der Regel nicht nötig, bei älteren ab 50 allerdings schon.
Kann eine Zahnzusatzversicherung während oder vor einer angeratenen Behandlung abgeschlossen werden?
Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich nur möglich, sofern man sich aktuell nicht in einer Behandlung befindet oder diese bereits angeraten wurde. Es gibt vereinzelt Tarife, welche man auch während einer laufenden Behandlung abschließen kann. Diese sind jedoch von den Leistungen stark begrenzt und deshalb für die meisten Menschen völlig uninteressant.
Kann die Zahnzusatzversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Im Prinzip besteht die Möglichkeit Ihre Zahnzusatzversicherung steuerlich abzusetzen. Wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, kann die Beitragskosten in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Einkommenssteuererklärung eintragen. Allerdings hat der Staat die Höhe der abzugsfähigen Sonderausgaben gedeckelt.
Im Falle eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr, für Selbstständige sind es 2.800 Euro jährlich. In den meisten Fällen ergeben sich daher lediglich geringe oder gar keine Steuervorteile, da die Krankenversicherungsbeiträge die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen gänzlich oder zum größten Teil aufzehren.
Im Falle eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr, für Selbstständige sind es 2.800 Euro jährlich. In den meisten Fällen ergeben sich daher lediglich geringe oder gar keine Steuervorteile, da die Krankenversicherungsbeiträge die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen gänzlich oder zum größten Teil aufzehren.
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