GLASBRUCHVERSICHERUNGEN VERGLEICHEN UND SPAREN

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GLASBRUCHVERSICHERUNG WISSEN MÜSSEN

Wenn Kinder mit dem Ball spielen kann schnell eine Scheibe zu Bruch gehen. Aber auch ohne weiteres Zutun kann es passieren, dass eine Fensterscheibe zerbricht. In solchen Fällen übernimmt die Glasversicherung die Kosten für die anstehenden Reparaturen und den Ersatz. Die Glasversicherung ist ein Zusatzbaustein zu Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Glasschäden sind zwar in der Wohngebäude und Hausrat mitversichert, aber nur gegen die dort versicherten Risiken (festinstallierte Scheiben, Platten oder Spiegel). Mit einer Glasbruchversicherung schützen Sie Ihre gesamte Gebäude- und Mobiliarverglasung gegen jegliche Bruchschäden.

Mit einer Glasbruchversicherung schützen Sie Ihre gesamte Gebäude- und Mobiliarverglasung gegen jegliche Bruchschäden.

Welche Schäden werden von einer Glasbruchversicherung übernommen?

Ein gründlicher Vergleich lohnt sich auch bei einer Glasversicherung. Denn es gibt sowohl preisliche Differenzen als auch deutliche Unterschiede im Leistungsumfang. Der Versicherungsschutz gegen Glasbruch umfasst die folgende, bereits eingesetzte beziehungsweise montierte, Verglasungen:

Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen.
Zum erweiterten Leistungsspektrum gehören Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen, Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff.

Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Spiegel und Glasplatten

Sichtfenster von Öfen, Glaskeramik-Kochflächen sowie Glasscheiben von Aquarien und Terrarien.

Künstlerisch bearbeitete Gläser

Kunststoffplatten

Folgekosten des Glasbruchs


Kosten für die Entsorung, Lieferung und Monatage

Die Erneuerung des Anstrichs, das Entfernen und Wiederanbringen von zum Beispiel Schutzgittern und die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen und Mauerwerk.

Grundsätzlich gilt: Die Haftung der Glasversicherung erfasst nur den Glasbruch – Kratzer, Schrammen, Absplitterungen, Trübung und andere Schönheitsfehler sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Welche Schäden werden nicht von der Glasversicherung übernommen?

Hohlglas wie Vasen, Lampen, Trinkgläser sowie anderes Glasgeschirr sind vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt. Gleiches gilt auch für optische Geräte wie Fernrohre, Kameraobjektive oder Mikroskope. Brillengläser, Monitore und das Smartphone sind ebenfalls kein Fall für die Glasversicherung.

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