PFERDEHALTERHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG IM VERGLEICH
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PFERDEHAFTPFLICHT WISSEN MÜSSEN
Als Pferdehalter sollten Sie nicht am falschen Ende sparen. Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd sollte genauso zur Grundausstattung gehören wie Sattel und Zaumzeug. Stürzen Sie beim Reiten und verletzen sich dabei, greift Ihre private Unfallversicherung. Das ist aber nicht das einzige Risiko, denn es ist genauso wenig auszuschließen, dass das Pferd Sachschäden verursacht oder eine dritte Person verletzt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haften Sie für Schäden, die Dritten zugefügt wurden und das in unbegrenzter Höhe. Bei schwerwiegenden Personenschäden kann dies im schlimmsten Fall Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Mit den Pferdehalterversicherungen unserer Partner können Sie solche Gefahren abwehren. Jetzt vergleichen und schnell, kostenlos und unverbindlich genau das richtige Angebot erhalten.
Welche Kosten werden von der Pferdehaftpflichtversicherung gedeckt?
Wenn Ihr Pferd eine Pferdehaftpflichtversicherung besitzt, werden Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall von den Schadensersatzansprüchen des Geschädigten freigestellt. Das bedeutet, dass der Geschädigte einen Direktanspruch an die Versicherungsgesellschaft hat und sich mit seinen Forderungen an diesen und nicht an Sie wendet.
Eine derartige Pferdehaftpflichtversicherung greift bei Schäden an Menschen und Tieren, bei Todesfällen, bei Verletzungen oder sonstigen Gesundheitsschäden. Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt ebenfalls die Kosten für Sach- und Vermögensschäden. Dabei genießen Sie als Versicherungsnehmer einen passiven Rechtsschutz.
Die Versicherung prüft zunächst, ob überhaupt ein berechtigter Anspruch vorliegt. Falls dem so ist, reguliert sie den Schaden. Zu hohe oder unberechtigte Schadensersatzforderungen wehrt sie hingegen ab. Wie jede Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt auch die Pferdehaftpflicht für anfallende Gerichtskosten auf.
Eine derartige Pferdehaftpflichtversicherung greift bei Schäden an Menschen und Tieren, bei Todesfällen, bei Verletzungen oder sonstigen Gesundheitsschäden. Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt ebenfalls die Kosten für Sach- und Vermögensschäden. Dabei genießen Sie als Versicherungsnehmer einen passiven Rechtsschutz.
Die Versicherung prüft zunächst, ob überhaupt ein berechtigter Anspruch vorliegt. Falls dem so ist, reguliert sie den Schaden. Zu hohe oder unberechtigte Schadensersatzforderungen wehrt sie hingegen ab. Wie jede Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt auch die Pferdehaftpflicht für anfallende Gerichtskosten auf.
Ist eine Pferdehaftpflichtversicherung Pflicht?
Anders als bei vielen Hunden ist bei einem Pferd nicht zwingend eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen. Eine Pferdehalterhaftpflicht ist dennoch eine sinnvolle Absicherung, da sie für Sach-, Personen- und Vermögensschäden aufkommt, die das Pferd an Dritten verursacht.
Welche Kosten kommen bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung auf mich zu?
Eine günstige Pferdehaftpflichtversicherung können Sie schon für unter 80 Euro im Jahr erwerben. Mit welcher Summe Sie rechnen müssen, hängt von drei Kriterien ab: maximale Versicherungssumme, Leistungsumfang und die Höhe der Selbstbeteiligung. Letzteres spielt eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für den Tarif. Erst wenn die Höhe eines entstandenen Schadens die als Selbstbeteiligung festgelegte Summe überschreitet, wird der Versicherungsgeber den Schaden regulieren. Eine solche Pferdehaftpflicht ist monatlich meist günstiger, aber im Schadensfall müssen Sie selbst für einen bestimmten Teil der Kosten aufkommen.
Tarife ohne Selbstbeteiligung sind dementsprechend teuer. Es spielt zudem eine Rolle, ob das Tier geritten wird und ob es sich um ein Fohlen, Pony, Aufzuchtpferd oder um ein Gnadenbrotpferd handelt. Die Deckungssumme der Pferdehaftpflichtversicherung sollte für Personenschäden mindesten 5 Millionen Euro betragen, bei bleibenden körperlichen Schäden eines Dritten ist die Summe unter Umständen schnell erreicht. Je höher die Deckungssumme ist, desto höher fallen die Prämien aus.
Darüber hinaus hängen die Kosten für eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung von der Anzahl der versicherten Tiere ab. Die Prämie wird je nach Zahlungsart entweder jährlich oder monatlich fällig. Viele Versicherer bieten Staffelpreise für diese an. Auch die berufliche Situation des Halters beeinflusst den Tarif der Haftpflicht. So macht es einen Unterschied, ob Sie im Beamtenstatus arbeiten oder nicht. Letztlich bestimmt auch die Vertragsdauer die Höhe der Kosten.
Tarife ohne Selbstbeteiligung sind dementsprechend teuer. Es spielt zudem eine Rolle, ob das Tier geritten wird und ob es sich um ein Fohlen, Pony, Aufzuchtpferd oder um ein Gnadenbrotpferd handelt. Die Deckungssumme der Pferdehaftpflichtversicherung sollte für Personenschäden mindesten 5 Millionen Euro betragen, bei bleibenden körperlichen Schäden eines Dritten ist die Summe unter Umständen schnell erreicht. Je höher die Deckungssumme ist, desto höher fallen die Prämien aus.
Darüber hinaus hängen die Kosten für eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung von der Anzahl der versicherten Tiere ab. Die Prämie wird je nach Zahlungsart entweder jährlich oder monatlich fällig. Viele Versicherer bieten Staffelpreise für diese an. Auch die berufliche Situation des Halters beeinflusst den Tarif der Haftpflicht. So macht es einen Unterschied, ob Sie im Beamtenstatus arbeiten oder nicht. Letztlich bestimmt auch die Vertragsdauer die Höhe der Kosten.
Bin ich auf einem Turnier mit der Pferdehaftpflichtversicherung geschützt?
Nicht jede Versicherungspolice deckt Schäden ab, die während eines Turniers entstehen. Bevor Sie mit Ihrem Pferd an einem Turnier teilnehmen, sollten Sie die Tarifdetails auf die entsprechende Absicherung prüfen.