PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN IM VERGLEICH
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ALLES, WAS SIE ZUM THEMA
PRIVATHAFTPFLICHT WISSEN MÜSSEN
Im bundesweiten Durchschnitt verfügen rund 85 Prozent der Haushalte über eine Privathaftpflichtversicherung. Ob im privaten oder beruflichen Leben – die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden. Ob ein verlorener Schlüssel oder eine zerbrochene Fensterscheibe nach einem intensiven Basketballspiel, in allen Fällen greift die Privathaftpflicht, so dass Sie stressfrei und ohne finanzielle Belastung allen kleinen und größeren Unfällen gewappnet sind.
Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
Sie sind nach §823 BGB zu Schadensersatz verpflichtet. Das bedeutet, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, müssen Sie diesen ersetzen bzw. dafür haften. Kleine Schäden wie zum Beispiel ein kaputtes Handy können vielleicht noch aus eigener Tasche bezahlt werden, aber bei Personenschäden kommen schnell mal Summen in Millionenhöhe zusammen.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie verursacht haben, auch wenn der Schaden durch Leichtsinn, Unachtsamkeit oder eine vergessene Pflicht entstanden ist. Da sich die Leistungen einzelner Versicherungsanbieter stark unterscheiden können, nutzen Sie unbedingt unseren Vergleichsrechner für Privathaftpflichtversicherungen. Nur so können Sie Leistungspakete, die zu Ihren individuellen Anforderungen passen, mittels weniger Klicks finden.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie verursacht haben, auch wenn der Schaden durch Leichtsinn, Unachtsamkeit oder eine vergessene Pflicht entstanden ist. Da sich die Leistungen einzelner Versicherungsanbieter stark unterscheiden können, nutzen Sie unbedingt unseren Vergleichsrechner für Privathaftpflichtversicherungen. Nur so können Sie Leistungspakete, die zu Ihren individuellen Anforderungen passen, mittels weniger Klicks finden.
Welche Schäden sind bei einer Privathaftpflichtversicherung abgesichert?
- Sachschäden
Beschädigen oder zerstören Sie das Eigentum einer anderen Person, so spricht man von einem Sachschaden. Ihre Privathaftpflichtversicherung bietet bei solchen Schäden folgende Leistungen:
- Prüfung des Schadensfalls und Ermittlung, ob der Schaden tatsächlich von Ihnen verursacht wurde und Sie demnach haftbar sind.
- Solange Sie die Schuld für den Schaden tragen, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Schadensregulierung.
- Bei nicht gerechtfertigten Schadensersatzansprüchen wehrt Ihre Privathaftpflicht im Sinne einer passiven Rechtsschutzversicherung die Ansprüche gegen Sie ab.
Im Falle eines Sachschadens übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für den Zeitwert des beschädigten oder zerstörten Gegenstandes.
Manche Gesellschaften bieten aber auch eine Neuwertentschädigung an. Wenn der zerstörte Gegenstand nicht älter als 12 bzw. 24 Monate ist, wird der Neuwert anstatt des Zeitwertes gezahlt. Welche Versicherer diese Leistung anbieten, finden Sie in unserem Vergleichsrechner.
Manche Gesellschaften bieten aber auch eine Neuwertentschädigung an. Wenn der zerstörte Gegenstand nicht älter als 12 bzw. 24 Monate ist, wird der Neuwert anstatt des Zeitwertes gezahlt. Welche Versicherer diese Leistung anbieten, finden Sie in unserem Vergleichsrechner.
- Personenschäden
Man spricht von einem Personenschaden, wenn Menschen verletzt oder in der Gesundheit beeinträchtigt werden. Im schlimmsten Fall eines Personenschadens stirbt der Betroffene oder wird durch schwere gesundheitliche Schäden für den Rest seines Lebens beeinträchtigt. Tritt ein solcher Personenschaden ein, so haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen, um Schadensansprüchen gerecht zu werden. Die Privathaftpflichtversicherung deckt diese Schadensersatzansprüche ab.
Von der Ermittlung des Falls bis hin zur passiven Rechtsschutzversicherung, bietet Ihre Privathaftpflicht in Sachen Personenschäden dieselben Leistungen wie bei Sachschäden. Im Falle eines Personenschadens übernimmt Ihre Versicherung folgende Kosten:
Von der Ermittlung des Falls bis hin zur passiven Rechtsschutzversicherung, bietet Ihre Privathaftpflicht in Sachen Personenschäden dieselben Leistungen wie bei Sachschäden. Im Falle eines Personenschadens übernimmt Ihre Versicherung folgende Kosten:
- Bergungskosten
- Behandlungs- und Heilkosten (inkl. Krankenhausaufenthalt, Reha-Kosten, Hilfsmittel und Personal)
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Beerdigungskosten
- Rentenzahlungen (im Falle einer Berufsunfähigkeit)
- Vermögensschäden
Erleidet jemand durch Ihr Verhalten einen direkten oder indirekten finanziellen Verlust, so wird von einem Vermögensschaden gesprochen. Es wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Bei unechten Vermögensschäden handelt es sich um Folgeschäden durch Sach- oder Personenschäden. Von echten Vermögensschäden spricht man insbesondere im Berufsumfeld und bedeutet, dass durch Ihr Handeln eine andere Person einen finanziellen Schaden erleidet (beispielsweise durch eine Falschberatung). Ihre Privathaftpflichtversicherung bietet bei Vermögensschäden folgende Leistungen:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit der Schadensersatzansprüche
- Bei ungerechtfertigten Ansprüchen wehrt Ihre Privathaftpflicht die Schadensersatzanforderungen ab und übernimmt in Zweifelsfall die Kosten für Anwälte und Gerichtsverhandlungen.
- Bei gerechtfertigten Ansprüchen übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Schadenregulierung.
Die Privathaftpflichtversicherung reguliert und ersetzt den entstandenen Vermögensschaden. Sie kommt für alle Schäden in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf. Bei unechten Vermögensschäden greift die Privathaftpflicht zusätzlich zur Regulierung von Personen- und Sachschäden ein.
Wie hoch sollte die Deckungssumme bei der Privathaftpflichtversicherung sein?
Die maximale Deckungssumme ist bei jedem Versicherungsunternehmen unterschiedlich. Insbesondere Sach- und Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten verursachen. Wir empfehlen Ihnen daher eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Sollten Sie bezüglich der Höhe der Deckungssumme unsicher sein, können Sie sich gern mit einem unserer Experten in Verbindung setzen, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Wer ist bei der Privathaftpflicht mitversichert?
Bei Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung schützen Sie nicht nur sich selbst. Einige Anbieter bieten Familienversicherungen an. Auch Hausangestellte können über die Privathaftpflicht mitversichert werden. Volljährige Kinder, die sich noch in der Erstausbildung, im Studium, im Bundesfreiwilligendienst oder im Grundwehrdienst befinden und noch nicht verheiratet sind, sind über ihre Eltern mitversichert.
Wie hoch sind die Kosten einer Privathaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Privathaftpflicht unterscheiden sich je nach Höhe der Selbstbeteiligung und dem Familienstand. Günstige Privathaftpflichtversicherungen mit guten Leistungen erhalten Sie bereits ab 40€ im Jahr.