DIE BESTEN HUNDEHALTERHAFTPFLICHT-VERSICHERUNGEN IM VERGLEICH

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HUNDEHALTERHAFTPFLICHT WISSEN MÜSSEN

Ihr Hund ist alles andere als bösartig und durfte eine gute Erziehung genießen? Dennoch kann es immer einmal passieren, dass er voller Euphorie das Nachbarskind umrennt und verletzt oder sich vor Schreck losreißt und so einen Verkehrsunfall verursacht. Je nachdem, wie schwer die Folgen solcher Missgeschicke sind, kann es für Sie als Hundehalter teuer werden. Tatsächlich müssen Sie mit Ihrem kompletten Privatvermögen haften, wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht. Mit den Hundehalterversicherungen der GKM AG lassen sich drohende finanzielle Katastrophen abwehren. Darüber hinaus ist eine solche Haftpflichtversicherung für Hunde in den meisten Bundesländern verpflichtend abzuschließen.

Welche Kosten werden von der Hundehalterhaftpflichtversicherung gedeckt?

Die Hundehaftpflicht gehört zu der Gruppe der Haftpflichtversicherungen. Diese schützt Sie immer dann, wenn Schäden an Dritten oder am Eigentum Dritter entstanden sind. Die bekannteste Form dieser Versicherungen ist die Privathaftpflichtversicherung. Allerdings sind im Versicherungsschutz der Privathaftpflicht Schäden, die durch Hunde verursacht werden, nicht abgesichert.

Ohne eine entsprechende Hundehalterhaftpflichtversicherung haften Sie im Schadensfall mit Ihrem gesamten Vermögen. Dies gilt bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Eine günstige Hundehalterhaftpflicht kostet meist weniger als 50 Euro im Jahr und übernimmt die Schäden, die Ihr Hund an Dritten oder deren Eigentum anrichtet.

Sie erstattet nicht nur die Kosten für die Reparaturen oder den Ersatz von beschädigten Gegenständen, sondern übernimmt auch die medizinische Behandlung von Verletzten. Auch Schadensersatzansprüche werden über die Hundehalterhaftpflichtversicherung geregelt.

Worauf muss ich bei einer Hundehalterhaftpflichtversicherung achten?

Hundehalter sollten die Höhe der Deckungssumme unbedingt beachten. Die Deckungssumme ist bei einigen Versicherungen selbst wählbar. Sie sollte nicht zu gering angesetzt werden, da insbesondere bei Personenschäden schnell sehr hohe Kosten anfallen können. Wir empfehlen daher eine Versicherungssumme von mindesten 5 Millionen Euro, damit Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite stehen. Durch eine Selbstbeteiligung kann die monatliche Rate reduziert werden, doch auch hier sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie im Schadensfall mit höheren Kosten rechnen müssen.

In welchen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht?

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist aktuell in sechs Bundesländern Pflicht, während sie in anderen nur für bestimmte Hunde gilt. Dafür kommen je nach Bundesland nur spezielle Rassen oder auch solche mit einer bestimmten Größe infrage.
Hundebesitzer sollten hier vorab die Regelungen der Bundesländer prüfen. Falls Sie mit dem Hund in den Urlaub fahren, müssen Sie ebenfalls die unterschiedlichen Regelungen der Urlaubsländer beachten. Viele Anbieter einer Hundehalterhaftpflicht schließen die Aufnahme von sogenannten „Kampfhunden“ aus. In diesen Fällen ist die Auswahl an Anbietern mit der passenden Versicherung vergleichsweise gering. Dennoch lohnt sich auch in diesen Fällen ein Preisvergleich der verschiedenen Tarife.

DIE HÄUFIGST GESTELLTEN FRAGEN ZUR HUNDEHALTERHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG

Einen vom Hund verursachten Schaden müssen Besitzer unverzüglich anzeigen. Dies ist für gewöhnlich sowohl telefonisch als auch per E-Mail und auf postalischem Weg möglich. Manche Versicherungsgeber stellen Ihren Kunden auch ein Online-Formular zur Verfügung. Neben einer detaillierten Schadensschilderung sollte die Meldung ebenso die Namen und Adressen der geschädigten Personen enthalten. Legen Sie dem Schreiben nach Möglichkeit Fotos und Nachweise des beschädigten Gegenstands und gegebenenfalls bereits vorhandenen Schriftwechsel bei.
Die meisten Hundehalterhaftpflichtversicherungen beinhalten einen Auslandsschutz. Wie lange die Versicherung im Ausland gültig ist, hängt vom Land ab, in das Sie reisen. In Europäischen Ländern genießen Sie meist einen unbegrenzten Versicherungsschutz für Ihren Vierbeiner. Außerhalb von Europa sind Hundehalter für gewöhnlich höchstens zwölf Monate am Stück abgesichert. Es gibt jedoch Anbieter, die auf diese Unterscheidung verzichten und auf Auslandsreisen generell ein Jahr Versicherungsschutz gewähren.
Ihre Versicherung kommt prinzipiell nur für Schäden auf, die Dritten entstehen. Handelt es sich dagegen um einen Eigenschaden, liegt kein Leistungsfall vor. Dieser Ausschluss bezieht sich nicht nur auf den Versicherungsnehmer, sondern auch auf alle weiteren Personen, die im selben Haushalt leben. Gehen Schäden auf gefahrdrohende Umstände oder sogar auf Vorsatz zurück, kommt Ihre Versicherung für den entstandenen Schaden ebenfalls nicht auf. Selbiges gilt für Schäden, die durch Abnutzung beziehungsweise Verschleiß entstehen. Auch Bußgelder müssen Hundehalter aus eigener Tasche zahlen. Außerdem lehnt die Versicherung die Kostenübernahme ab, wenn die Anzeige des Schadens zu spät erfolgt.
Ob die Hundehalterhaftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, wenn der Halter das Tier entgegen geltender Vorschriften nicht an der Leine geführt hat, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Meist ist eine Kostenübernahme möglich, manchmal jedoch nur anteilig.

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