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Ein Autokredit ist ein zweckgebundener Ratenkredit, den Sie zum Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens, eines Motorrads oder eines Wohnmobils verwenden können. Diese sind meist günstiger als Ratenkredite zur freien Verwendung, da die Bank durch das finanzierte Fahrzeug eine zusätzliche Sicherheit hat. Mit dem geliehenen Geld können Sie das Fahrzeug beim Händler direkt bezahlen und so unter Umständen von einem Barzahlungsrabatt profitieren.
Wie funktioniert ein Autokredit?
Autokredite sind zweckgebundene Darlehen, die ausschließlich für den Kauf, die Umrüstung oder Reparatur eines Neu- oder Gebrauchtwagens verwendet werden dürfen, denn Kreditnehmer müssen eine Sicherungsübereignung unterschreiben und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) bei der Bank hinterlegen.
Bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens dienen Sicherungsübereignung und Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit: Sollte der Autokreditnehmer nicht mehr in der Lage sein, die fälligen Tilgungsraten zu überweisen, hat die Bank das Recht, das Fahrzeug zu verkaufen und auf diese Weise die noch ausstehende Schuld zu begleichen.
Nach der Zahlung der letzten Rate wird das Dokument an den Kunden zurückgegeben und er ist der rechtmäßige Eigentümer des Autos. Durch die Zweckbindung und die bessere Absicherung von Autokrediten kann die Bank diese Darlehen zu deutlich günstigeren Zinsen ausgeben als normale Ratenkredite.
Bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens dienen Sicherungsübereignung und Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit: Sollte der Autokreditnehmer nicht mehr in der Lage sein, die fälligen Tilgungsraten zu überweisen, hat die Bank das Recht, das Fahrzeug zu verkaufen und auf diese Weise die noch ausstehende Schuld zu begleichen.
Nach der Zahlung der letzten Rate wird das Dokument an den Kunden zurückgegeben und er ist der rechtmäßige Eigentümer des Autos. Durch die Zweckbindung und die bessere Absicherung von Autokrediten kann die Bank diese Darlehen zu deutlich günstigeren Zinsen ausgeben als normale Ratenkredite.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Die Voraussetzungen und Vergaberichtlinien von Autokrediten sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich. Generell setzen Banken jedoch voraus, dass
- sich der künftige Autokreditnehmer in einer unbefristeten Beschäftigung ohne Probezeit befindet,
- über ein ausreichendes und regelmäßiges Einkommen verfügt, mit dem er die monatlich anfallenden Raten des Autokredites bezahlen kann, und
- eine einwandfreie SCHUFA-Akte ohne Negativeinträge aufweist, die ihm ein zuverlässiges Zahlungsverhalten bescheinigt.
Welche Unterlagen werden für einen Autokredit benötigt?
- Ein Einkommensnachweis (Lohn- oder Gehaltsabrechnung)
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – entweder im Original oder in Kopie
- Eine Sicherungsübereignung, mit der Sie der Bank das Eigentumsrecht am Fahrzeug zugestehen, solange der Kredit läuft.
Welche Arten von Autokrediten gibt es?
- Den klassischen Autokredit zahlen Sie in monatlich gleichbleibenden Raten über die vertraglich vereinbarte Laufzeit zurück.
- Den klassischen Autokredit zahlen Sie in monatlich gleichbleibenden Raten über die vertraglich vereinbarte Laufzeit zurück.
Worauf müssen Sie bei einem Autokredit achten?
- Achten Sie auf den richtigen Verwendungszweck: Geben Sie als Verwendungszweck „Neufahrzeug“ oder „Gebrauchtfahrzeug“ an, werden Ihnen im Vergleich neben Krediten zur freien Verwendung auch zweckgebundene Autokredite angezeigt, die oft besonders zinsgünstig sind.
- Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins: Nur im effektiven Jahreszins sind alle anfallenden Kosten enthalten.
- Bleiben Sie flexibel: Bietet der Kreditgeber kostenlose Sondertilgungen an, können Sie Teilbeträge vorzeitig ablösen und auf diese Weise Zinsen sparen, ohne dass die Bank dafür eine Gebühr verlangt. Bei einer kostenlosen Gesamttilgung gilt dies für den ganzen ausstehenden Betrag. Mit einer Ratenpause können Sie bei unvorhergesehenen Ausgaben die Rückzahlung für einen Monat aussetzen.