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RIESTER-RENTE WISSEN MÜSSEN
Seit Jahren sinkt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland, da immer weniger Berufstätige auf immer mehr Rentner kommen. Deshalb ist es für die Bundesbürger wichtig, ergänzend zu den Einzahlungen in die gesetzliche Rente, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Die Riester-Rente ist eine gute Möglichkeit für die private Altersvorsorge. Welche Vor- und Nachteile diese Art der Altersvorsorge bietet, erfahren Sie hier. Jetzt online vergleichen und sparen!
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Um die Bevölkerung zur privaten Altersvorsorge zu motivieren, zahlt der Staat Förderungen für verschiedene private Vorsorgeprodukte, unter anderem auch für die Riester-Rente. Zulagen und Steuervorteile stocken die Sparraten der Anleger auf. Voraussetzung hierfür ist, dass die Sparer ein Anlageprodukt verwenden, das von der Riester-Zulagenstelle zertifiziert ist und dass Sie selbst zum Erhalt der Riester-Zulage berechtigt sind.
Förderberechtigt sind diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu kommen noch weitere Gruppen wie Väter und Mütter in Elternzeit oder Ehepartner von Riester-Berechtigten, die selbst nicht in der Rentenversicherungspflicht sind.
Förderberechtigt sind diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu kommen noch weitere Gruppen wie Väter und Mütter in Elternzeit oder Ehepartner von Riester-Berechtigten, die selbst nicht in der Rentenversicherungspflicht sind.
Welche Arten der Riester-Rente gibt es?
Bei den Riester-Produkten handelt es sich um Finanzprodukte, die auch aus herkömmlichen Kapitalanlagen bekannt sind. Die Anbieter haben meist bestehende Anlageformen mit den notwendigen Merkmalen ergänzt, um die Zulassung als Riester-Vertrag zu erhalten.
Ein Girokonto ist dann ohne Wenn und Aber kostenlos, wenn weder Kontoführungsgebühren anfallen oder Mindestgeldeingänge nötig sind noch für die Giro-Card Gebühren erhoben werden.
- Die klassische Riester-Rentenversicherung
Diese Anlageform funktioniert wie eine herkömmliche private Rente und wird von einem Versicherungsunternehmen angeboten. Die Einzahlungen der Kunden fließen in den sogenannten Deckungsstock der Versicherung, wo sie das Anlagekapital der Kunden verwaltet. Den Großteil bilden darin risikoarme Kapitalanlagen wie Anleihen und Immobilien. Aktien kommen lediglich als Ergänzung zum Einsatz.
- Die fondsgebundene Riester-Rente
Bei dieser Variante der Riester-Rente legt der Versicherer die Einzahlungen des Sparers in Investmentfonds an. Der Anleger erhält dabei die Zusage, dass bis zum Rentenbeginn zumindest das eingezahlte Kapital erhalten bleibt.
- Der Riester-Fondsparplan
Der Riester-Fondsparplan ermöglicht es dem Sparer direkte Einzahlungen in ein Fondssparplan zu tätigen. Allerdings muss die Investmentgesellschaft garantieren, dass am Ende der Sparphase keine Verluste zu verbuchen sind. Daher handelt es sich bei Riester-Fonds in der Regel um Misch- oder Garantiefonds.
- Der Riester-Banksparplan
Beim Riester-Bausparplan zahlt der Anleger die Taten auf ein Anlagekonto bei der Bank ein, diese schichtet am Ende der Sparphase das Guthaben in eine sofort beginnende Riester-Rente um.
- Riester-Bausparen
Auch Bausparverträge können mit Riester-Zulagen gefördert werden. Bei der Zuteilung des Vertrags investiert der Sparer das Vertragsguthaben und das Bauspardarlehen in die Finanzierung des Eigenheims. Auch für die Tilgung des Bausparkredits kann der Kreditnehmer Riester-Förderungen erhalten.
- Wohn-Riester
Als Wohn-Riester wird die Förderung von Kredittilgungen bei der Finanzierung der selbstgenutzten Immobilie bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Riester-Bausparkredite oder um Bankdarlehen, die das Zertifikat der Zulagenstelle erhalten haben.
Wie sicher ist eine Riester-Rente?
Eine Zertifizierung vergibt die zentrale Zulassungsstelle nur an Riester-Verträge, bei denen der Anbieter versichern kann, dass er bis zum Renteneintritt den Erhalt der eingezahlten Gelder garantieren kann. Würde trotz vorsichtiger Anlagestrategie am Ende ein Verlust entstehen, dann müsste der Anbieter die Lücke mit seinem eigenen Unternehmenskapital schließen. Folglich können Sie davon ausgehen, dass Verluste auszuschließen sind. Allerdings bezieht sich die Garantie nur auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns. Wenn Sie beispielsweise einen Riester-Fondssparplan im Alter von 48 kündigen und dieser sich gerade im Minus befindet, haben Sie aufgrund der vorzeitigen Vertragsauflösung keinen Anspruch auf den Ausgleich Ihrer Verluste.
Welche Förderungen erhalte ich bei der Riester-Rente?
Die Riester-Förderung erhalten Sie in Form von Zulagen sowie gegebenenfalls als Steuervorteil. Diese Zuschüsse erhöhen die Rendite des Riester-Vertrags.
Grundzulage
Jeder Förderberechtigte hat Anspruch auf Grundzulagen in Höhe von 175 Euro pro Jahr. Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre alt ist, erhält dazu noch einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Kinderzulage Bei einer Riester-Rente bekommen Sie eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind. Wenn die Eltern für das Kind kein Kindergeld mehr erhalten, endet auch die Kinderzulage des Riester-Vertrags.
Riester-Steuervorteil
Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs können Sie Ihre Riester-Einzahlungen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob der daraus resultierende Steuervorteil höher als die erhaltenen Zulagen ist. Wenn das der Fall ist, erhalten Sie die Differenz zwischen Zulagen und Steuervorteil als Erstattung bei der Einkommenssteuer.
Grundzulage
Jeder Förderberechtigte hat Anspruch auf Grundzulagen in Höhe von 175 Euro pro Jahr. Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre alt ist, erhält dazu noch einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Kinderzulage Bei einer Riester-Rente bekommen Sie eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind. Wenn die Eltern für das Kind kein Kindergeld mehr erhalten, endet auch die Kinderzulage des Riester-Vertrags.
Riester-Steuervorteil
Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs können Sie Ihre Riester-Einzahlungen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob der daraus resultierende Steuervorteil höher als die erhaltenen Zulagen ist. Wenn das der Fall ist, erhalten Sie die Differenz zwischen Zulagen und Steuervorteil als Erstattung bei der Einkommenssteuer.